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Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen durch Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil 2)



Aspekte der neuen Richtlinie

Festgelegt wurden diverse Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der „European Financial Reporting Advisory Directive“ (EFRAG) nach Abstimmung mit mehreren europäischen Agenturen in den sogenannten „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Diese werden schließlich als verbindliche europäische Berichtsstandards gelten.

Bisher wurden zu diesem Zweck 13 Entwürfe von Kernstandards veröffentlicht, welche die Berichtsinhalte zu Umweltzielen, gesellschaftlichen Aspekten und Governance-Aspekten beinhalten.

Der Bereich Umwelt greift die sechs Umweltziele der EU auf und enthält Aspekte, wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Umweltverschmutzung, sowie die Nutzung der Wasser- und Meeresressourcen, die Kreislaufwirtschaft und den Schutz der Ökosysteme mit ihrer biologischen Vielfalt.

Als Angaben zu den sozialen Standards werden Vorgaben zur Chancengleichheit und den Arbeitsbedingungen innerhalb der eigenen Belegschaft und in der Wertschöpfungskette (z. B. Beteiligungsmöglichkeit, Sicherheit der Arbeitsumgebung, etc.) aufgeführt. Weiterhin werden auch gesellschaftliche Aspekte, wie die Grundfreiheiten und die Achtung der Menschenrechte, sowie demokratischer Standards genannt.

Zum Themenbereich Governance wurden bisher wenige Vorschläge veröffentlicht. Bekannt ist, dass u. a. Aspekte des Kontroll- und Risikomanagement auch in Bezug auf die Berichterstattung und das politische Engagement (Lobbying-Aktivitäten) thematisiert werden. Die Rolle der operativen Organe bei Nachhaltigkeitsbelangen ist ebenso Bestandteil, wie die Punkte Unternehmensethik und Unternehmenskultur, einschließlich Punkten, wie Zahlungspraktiken und Bestechungsbekämpfung.


Prüfung und Strafen

Wird nach einer externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen zu der eine Verpflichtung festgelegt wurde, festgestellt, dass ein berichtspflichtiges Unternehmen der Verantwortung zur Veröffentlichung der Informationen nicht nachkommt, legte der Vorschlag der Kommission Mindeststrafarten und Prozessvorgaben bei der Strafermittlung fest.

Erfasst wurden Prozessvorgaben und Mindeststrafen, welche die Bekanntmachung in Form einer öffentlichen Erklärung, eine Anordnung zur Aufforderung der Verantwortlichen das verstoßende Verhalten abzulegen und behördliche Bußgelder beinhaltet. Die konkrete Festlegung der Art und die Qualität der Sanktionen obliegt den Mitgliedsländern. Allerdings werden im Kommissionsentwurf bereits Kriterien genannt, welche bei der Festlegung der Höhe des Bußgeldes zu berücksichtigen sind.





Vorteile Nachhaltigkeitsmanagement

Welche Vorteile bieten die Erweiterung der Berichtspflicht um die genannten Aspekte und das Eingliedern des Nachhaltigkeitsmanagements in eine Unternehmensstruktur?

Zunächst ist natürlich die Transparenz zu nennen, für welche das Unternehmen sorgt, durch die Offenlegung der vorhin genannten Informationen. Ein Effekt besteht in einem verbesserten Image sowohl bei Kunden, Investoren als auch Mitarbeitern. Heutzutage ist es für Unternehmen jeder Branche wichtig geworden, auf einer nachhaltigen Basis zu arbeiten, da die Zielgruppen Auftraggeber, Arbeitnehmer, Kunden u.v.m. im Vorfeld eigener Entscheidungen verstärkt auf Aspekte eines umwelt- und sozialverträgliches Unternehmertums achten. Viele Privatkunden achten beispielsweise auf die Produktions- und Arbeitsbedingungen unter denen ein Produkt hergestellt wurde. Die systematische Nachhaltigkeitsberichterstattung als ein Instrument zur Offenlegung eigener Prozessketten kann hier auch dem eigenen Unternehmen dienen, ungewollte Zustände und imageschädigende Außenwirkung erst gar nicht entstehen zu lassen oder mit Nachdruck aufzulösen.

Nachvollziehbarerweise beeinflusst dies auch die Personalgewinnung, da viele Arbeitnehmer sich eher bei Unternehmen bewerben, deren Werte offenkundig und nachvollziehbar sind und welche durch ihre nachhaltigen Strategien, sowohl wirtschaftlich als auch sozial zukunftsträchtig erscheinen. Aber auch die Bindung von bereits beschäftigten Fachkräften an ein Unternehmen wird verstärkt, da auch jüngere Arbeitnehmer vor dem Hintergrund globaler Umwelt- und Klimakrisen sowie humanitärer Notlagen die eigene Tätigkeit und Ihr Arbeitsumfeld hinterfragen. Passt das Arbeitsumfeld nach Abgleich mit dem eigenen Wertebild nicht mehr, kann angesichts einer großen Nachfrage nach Arbeitskräften die Folge sein, dass berufliche Veränderungen schneller als vom Arbeitgeber gewünscht, umgesetzt werden.

Natürlich wirkt ein offenes und nachhaltiges Unternehmen inzwischen auch für viele Geldgeber attraktiver und kann somit die Beschaffung von Finanzmitteln des eigenen Unternehmens kontinuierlich beeinflussen. Unternehmen, die im Umgang mit den Nachhaltigkeitskriterien sorgfältig agieren, reduzieren finanzielle Risiken. Finanzielle Mittel werden andererseits ungern an in Verruf geratene Unternehmen vergeben.

Aber auch in Bezug auf Geschäftspartner kann die Berichterstattung Positives bewirken, da durch die bilaterale Verpflichtungen Probleme transparenter werden und das Risiko einen nachhaltigen Imageschaden zu erhalten, auf einer fundierten Wissensbasis bereits mit Wahl der Lieferanten und Partner reduziert werden kann.


Persönliche Einschätzung

Realistisch gesehen, sorgt eine erweiterte Berichtspflicht nicht zwingend für nachhaltig agierende Unternehmen, allerdings ist dies als ein wichtiger Schritt zu verstehen, um mehr Transparenz für Verbraucher, Geschäftspartner und Mitarbeiter zu schaffen. Als eine Folge werden Unternehmen unter verstärkten Handlungsdruck gesetzt. Durch die zunehmende Bedeutung für Nachhaltigkeitsaspekte sind Unternehmen unter stärkerem Zugzwang ihre Geschäftstätigkeit zu prüfen und notfalls auch anzupassen. Im Vergleich mit Wettbewerbern ein Image aufzuweisen, dass nicht mehr dem Zeitgeist entspricht, war schließlich noch nie Wunsch von wettbewerbsfähigen Unternehmen. Die Berichtspflicht auf Grundlage der CSRD wird den bestehenden Trend zu mehr Nachhaltigkeit im täglichen Leben noch weiter forcieren, wobei Unternehmen gleichzeitig ein Instrument zur Verfügung gestellt wird, dass hilft, eigene Prozesse zu hinterfragen.

Marktteilnehmern, die die Chance nutzen sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen, werden schließlich gute Voraussetzungen haben, um Ihr Image systematisch zu verbessern und sich angesichts der anstehenden Erweiterung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüber dem Wettbewerb in eine gute Ausgangsposition zu versetzen.


Unser Angebot

Wenn Sie Unterstützung bei der Implementierung und Umsetzung eines Nachhaltigkeitsmanagements in Ihrer Organisation benötigen sollten, sprechen Sie uns gerne an. Als EANRW GmbH stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Autoren: Annika Schütte und Ewald Schäfer

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