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Energiekostenzuschüsse beantragen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm

Aktualisiert: 14. Dez. 2022



Die aktuellen Energiekostensteigerungen für Strom und Brennstoffe betreffen uns alle – Privathaushalte, die öffentliche Hand und insbesondere auch produzierende Unternehmen.

Daher möchten wir Sie über ggf. auch für Ihr Unternehmen passende Zuschussmöglichkeiten des BAFA hinweisen.

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) der Bundesregierung:

Antragstellung noch bis 31.8.2022 möglich!

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Brennstoff- und Stromkosten beantragen.

Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind.

Antragsberechtigten Unternehmen wird die Förderung in Form eines nicht-rückzahlungspflichtigen Zuschusses gewährt.


Wesentliche Voraussetzungen:

- Ihre betrieblichen Energiekosten für Strom sowie Brennstoffe zu Heizzwecken haben sich in den Monaten des Zeitraums 02.2022 bis 09.2022 mehr als verdoppelt.


- Ihr Unternehmen gehört den im Programm definierten Wirtschaftszweigen an (sehr viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes fallen hierunter!)


- Das Unternehmen ist energieintensiv, d.h. die Energiekosten machten 2021 mind. 3% des Produktionswertes aus.

Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Weitere Informationen zur Antragstellung und das Online-Portal finden Sie in den Bereichen Unterlagen zur Antragsstellung und ELAN-K2 Online-Portal.

Es empfiehlt sich u.E. die Einbindung eines Steuerberaters.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Autor: Rüdiger Brechler

24. August 2022


Weitere Infos zum Förderprogramm:


Merkblatt zum Förderprogramm:


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